Im Dezember 2004 wurde der Teehaus Altenburg Förderverein e.V. von einer Reihe engagierter Bürger eigens zur Rettung des Teehaus-Komplexes ins Leben gerufen. Der Verein hatte sich zum Ziel gesetzt, das kulturhistorisch wertvolle barocke Ensemble Teehaus und Orangerie baulich und kulturell zu erhalten und einer breiten Öffentlichkeit wieder zur Verfügung zu stellen.

Um dieses Ziel  erreichen zu können, musste sich der Förderverein vielseitig engagieren. Die Information der Bürger durch schriftliche Materialien, wie z.B. Flyer, eine Broschüre und diese Internetseite und verschiedene Veranstaltungen spielten dabei eine wichtige Rolle.

Alle Aktivitäten seitens des Vereins fanden natürlich immer vor dem Hintergrund der Spendenwerbung statt. Denn nur durch die Hilfe Vieler kann so ein  Projekt erfolgreich sein.

Am 09. September 2012 , dem Vortag des Tages des offenen Denkmals, war es dann soweit. Der Gesamtkomplex Teehaus und Orangerie, konnte nach 8 Jahren Bauzeit, der Öffentlichkeit übergeben werden.

 

Satzung (Auszüge)

§ 2 Zweck

2.1 Zweck des Vereins ist die ideelle und materielle Unterstützung des zum Schlossensemble Altenburg gehörenden Teehauskomplexes und sein unmittelbares Umfeld, das im Eigentum der Stadt Altenburg steht.

2.2 Der Verein fördert insbesondere den Denkmalschutz und die Denkmalpflege sowie den Naturschutz und die Landschaftspflege. Der Verein fördert u. a. die Gestaltung eines Gartens im barocken Stil, in Absprache mit dem Eigentümer, unter der Verantwortung des Vereins.

2.3 Der Verein nutzt dazu in vollem Umfang die finanziellen Mittel aus bisherigen und weiteren Spenden. Der Verein führt hierzu insbesondere Informations- und Werbeveranstaltungen durch.

2.4 Der Verein fördert und unterstützt alle Bemühungen und Anstrengungen der Stadt Altenburg und Dritter, Teehaus und Orangerie wieder zu einem erlebnisorientierten Teil des Schlossensembles zu machen.

§ 3 Gemeinnützigkeit

3.1 Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

3.2 Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

3.3 Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

3.4 Keine Person darf durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

Die vollständige Satzung finden Sie hier: